Die Behandlungskosten

Die Osteopathie ist momentan im Leistungskatalog von einigen gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Die privaten Krankenversicherungen und übrigen gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten teilweise. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären. Einer Behandlung, die von den Krankenkassen übernommen werden soll, muss ein Rezept vom behandelnden Arzt vorliegen, woraus eine Diagnose und die Therapieform Osteopathie hervor geht. Bei einer Behandlung auf Rezept, muss mit Kosten von 70 Euro gerechnet werden.  

 

Für eine private Behandlung im Rahmen der Prävention, mit ausführlicher Anamnese, Befundung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken muss mit Kosten von 70 Euro gerechnet werden.